Bitte Rettungsgasse bilden

Jede Sekunde zählt

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist eine zeitnahe Hilfeleistung von essenzieller Bedeutung. Um den Einsatz von Rettungs-, Hilfs- und Polizeikräften am Unfallort zu gewährleisten, ist es bei stockendem Verkehr unerlässlich, eine Rettungsgasse zu bilden. Die Schnelligkeit der Hilfeleistung kann über Leben und Tod entscheiden.

Es besteht weiterhin eine beträchtliche Unsicherheit unter den Verkehrsteilnehmern hinsichtlich der korrekten Bildung einer Rettungsgasse. Diese Seite soll dazu beitragen, Klarheit in dieses Thema zu bringen:

  • Bei stockendem Verkehr ist die Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen sowie auf mehrspurigen Außerortsstraßen vorgeschrieben.
  • Fahrzeuge auf der linken Spur sind verpflichtet, nach links zu fahren, während Fahrzeuge auf den übrigen Spuren nach rechts zu fahren haben.
  • Der Standstreifen muss während der Bildung der Rettungsgasse frei gehalten werden.
  • Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge, wie beispielsweise Feuerwehr, Rettungsdienst, Abschlepp- oder Straßendienstfahrzeuge, sind berechtigt, die Rettungsgasse zu befahren.

Durch die Einhaltung dieser Regelungen wird sichergestellt, dass Einsatz- und Hilfskräfte umgehend am Unfallort eintreffen können.